Rz. 44

Betriebsvermögensmehrungen und Einnahmen sind ausschließlich diejenigen, die nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a bis i EStG anteilig steuerfrei gestellt sind.

Vergütungen nach § 3 Nr. 40a EStG sind das sog. "Carried Interest" bei Wagniskapitalgesellschaften nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG (§ 18 EStG Rz. 102a ff.).

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