Rz. 73

In der Formel sind die ausl. Einkünfte einschließlich der ausl. Steuer anzusetzen. Es sind alle im Inland steuerbaren und stpfl. ausl. Einkünfte in die Berechnung einzubeziehen. Die im Inland steuerfreien ausl. Einkünfte sind aber auszuscheiden. Da es um die Frage geht, welche inländische Steuerbelastung (durchschnittlich) auf den Einkünften ruht, würde das Ergebnis durch Einbeziehung der im Inland steuerfreien Einkünfte verfälscht. Auf steuerfreien Einkünften ruht keine (durchschnittliche) Steuerbelastung.

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