Am 30. August diesen Jahres hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“, kurz Wachstumschancengesetz, beschlossen. Aktuell ist geplant, dass das Wachstumschancengesetz noch dieses Jahr verkündet und dann Anfang 2024 in Kraft treten soll. Nach derzeitigem Stand stehen folgende Maßnahmen an, die die Liquiditätssituation und die Investitionsbereitschaft der hiesigen Unternehmen verbessern sollen:

  • Einführung eines Klimaschutz-Investitionsprämengesetzes mit einer Investitionsprämie von 15 % für bestimmte betriebliche Klimaschutzinvestitionen von mindestens 100.000 EUR und höchstens 200 Mio. EUR, mit denen nach der Gesetzesverkündung begonnen wird.
  • Verbesserungen bei der Forschungsförderung.

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