Arbeitsgemeinschaften sind Zusammenschlüsse mehrerer Freiberufler zu einer Gesellschaft, die als solche nach außen aufzutreten pflegt. Diese Unternehmensform dürfte die loseste Form eines Zusammenschlusses sein. Sie bezweckt i. d. R., kleineren Praxen die Teilnahme an der Ausführung auch größerer Aufträge zu ermöglichen, z. B. wenn sich 2 Architekten oder ein Architekt und ein Statiker zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, um gemeinsam ein größeres Bauobjekt zu planen.

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