I. d. R. ist der Franchisenehmer verpflichtet, die Waren ausschließlich vom Franchisegeber zu beziehen. Das bedeutet, dieser verdient doppelt. Einerseits erhält er die laufende Franchisegebühr, andererseits erhält er den Kaufpreis für die bezogenen Waren.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge