Der BFH hat in seinem Urteil vom 1.9.2010[1] entschieden, dass die private Nutzung des Firmenwagens einer Personengesellschaft nicht nur dann entgeltlich ist, wenn ausdrücklich ein Entgelt vereinbart ist. Ein entgeltlicher Vorgang liegt auch dann vor, wenn das Konto des Gesellschafters in der Buchführung belastet wird.

Die private Nutzung muss steuerlich erfasst werden. Das heißt, der steuerliche Gewinn muss um die Kosten, die auf die Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte entfallen, erhöht werden. Es stellt sich somit die Frage, ob es möglich ist, die Buchung auf das Konto des Gesellschafters zu vermeiden. Die einzige Möglichkeit ist, die Gewinnerhöhung außerhalb der Bilanz vorzunehmen. Damit ist aber der Kapitalkontenausweis in der Bilanz unzutreffend.

Es müsste dann nicht nur eine Korrektur des Gewinns außerhalb der Bilanz erfolgen, sondern auch eine Korrektur der Kapitalkonten, die von Jahr zu Jahr fortgeschrieben werden müsste. Das Konto des Gesellschafters würde außerhalb der Buchführung fortgeführt. Die Korrektur außerhalb der Bilanz kann bzw. muss man wohl als Bestandteil der Gesamtbilanz sehen. Es ist daher eher zweifelhaft, ob man mit einer Auslagerung die Umsatzbesteuerung vermeiden kann.

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