Aus Vereinfachungsgründen lässt es die Finanzverwaltung zu, dass der Arbeitgeber den pauschalen lohnsteuerlichen Wert auch bei der Umsatzsteuer zugrunde legt. Diesen Wert behandelt er als Bruttowert, aus dem er die Umsatzsteuer herausrechnet.[1] Für die Familienheimfahrten des Arbeitnehmers fällt Umsatzsteuer an, die aus Vereinfachungsgründen auch bei der Umsatzsteuer aus 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer für jede Fahrt herausgerechnet werden kann. Das gilt selbst dann, wenn kein lohnsteuerlicher Wert nach § 8 Abs. 2 Satz 5 EStG anzusetzen ist.
Ermittlung der Umsatzsteuer für die Firmenwagenüberlassung
Ein Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer, der einen doppelten Haushalt führt, einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 30.000 EUR überlassen. Das Fahrzeug nutzt er im gesamten Jahr für Privatfahrten, für Fahrten zur 10 km entfernten ersten Tätigkeitsstätte und für 20 Familienheimfahrten zum 150 km entfernten Wohnsitz der Familie. Die Umsatzsteuer für die Firmenwagenüberlassung ermittelt der Arbeitgeber wie folgt aus den lohnsteuerlichen Werten:
Privatnutzung: 30.000 EUR × 1 % × 12 Monate | 3.600,00 EUR |
Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: | |
30.000 EUR × 0,03 % × 10 km × 12 Monate = | 1.080,00 EUR |
Der Bruttowert der sonstigen Leistung an den Arbeitnehmer beträgt demnach | 4.680,00 EUR |
darin enthaltene Umsatzsteuer (19/119 von 4.680 EUR | 747,23 EUR |
Bemessungsgrundlage (Nettobetrag) | 3.932,77 EUR |
Familienheimfahrten (kein Ansatz als Arbeitslohn; Berechnung nur für Umsatzsteuerzwecke):
30.000 EUR × 0,002 % × 150 km × 20 Fahrten = | 1.800,00 EUR |
Der Bruttowert der sonstigen Leistung an den | 1.800.00 EUR |
Arbeitnehmer beträgt demnach | |
darin enthaltene Umsatzsteuer (19/119 von 1.800 EUR) | 287,40 EUR |
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4120/ 6020 |
Gehälter | 4.680,00 | 8511/ 4947 |
Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt | 3.932,77 |
1776/ 3806 |
Umsatzsteuer 19 % | 747,23 |
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4120/ 6020 |
Gehälter | 287,40 | 1776/ 3806 |
Umsatzsteuer 19 % | 287,40 |
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