Umsatzsteuer: Da Herr Huber den Firmen-Pkw mit Vorsteuerabzug erworben hatte, muss er für den Verkauf Umsatzsteuer zahlen. Mit der Rückgabe des Pkw tilgt der Autohändler das Restdarlehen von 19.999,92 EUR. Das bedeutet, dass er für das Fahrzeug einen Preis von 19.999,92 EUR zahlt. In den 19.999,92 EUR ist die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt 19.999,92 EUR * 19/119 = 3.193,26 EUR. Herr Huber muss also 3.193,26 EUR Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen.
Buchungsvorschlag des Autohändlers:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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0660/3180 | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus Teilzahlungsverträgen | 19.999,92 | Erlöse 19 % USt | 19.999,92 |
Auswirkung bei der Gewinnermittlung:
Anschaffungskosten in 03: 30.000,00 EUR
Abschreibung in 03: (30 000 EUR: 6 = 5 000 * 6/12 =)2.500,00 EUR
Abschreibung in 04: 5.000,00 EUR
Abschreibung in 05: 5.000,00 EUR
Abschreibung in 06: 2.500,00 EUR
Buchwert in 04 nach Ablauf von 3 Jahren15.000,00 EUR
Veräußerungserlös ohne Umsatzsteuer 17.241,31 EUR
Gewinnerhöhung = 2.241,31 EUR
Der Buchwert muss als Anlagenabgang Gewinn mindernd ausgebucht werden. Die Erlösbuchung ist bereits vollzogen, sodass sich die Gewinnauswirkung automatisch ergibt. Da sich aus dem Gesamtvorgang ein Gewinn ergibt, ist der Vorgang auf das entsprechende Konto zu buchen.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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2315/4855 | Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) | 15.000 | 0320/0520 | Pkw | 15.000 |
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