Beim Kapitalfreisetzungseffekt lassen sich Finanzierungseffekte beobachten, die aus dem Aufbau und der Aufrechterhaltung einer bestimmten Kapazität resultieren. Unterstellt wird in Bezug auf die Höhe und die Entwicklung der Finanzierungseffekte, dass
- keine Preissteigerungen bei den eingesetzten Wirtschaftsgütern stattfinden und dass
- die (linearen) Abschreibungen in voller Höhe durch die Umsatzerlöse verdient werden.
Beispiel: Kapitalfreisetzung
Eine Unternehmung kauft in drei aufeinander folgenden Jahren jeweils eine Maschine zu einem Preis von 90.000 EUR. In der Folgezeit soll die Kapazität von drei Maschinen beibehalten werden. Die Nutzungsdauer einer Maschine, die linear abgeschrieben wird, beträgt drei Jahre, was zu einem jährlichen Abschreibungsbetrag in Höhe von 30.000 EUR führt.
Phase des Kapazitätsaufbaus | Reinvestitionsphase | |||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
Maschine 1 | 30.000 | 30.000 | 30.000 | 30.000 | 30.000 | 30.000 |
Maschine 2 | 30.000 | 30.000 | 30.000 | 30.000 | 30.000 | |
Maschine 3 | 30.000 | 30.000 | 30.000 | 30.000 | ||
gesamte Jahresabschreibung | 30.000 | 60.000 | 90.000 | 90.000 | 90.000 | 90.000 |
gesamte aufgelaufene Mittel | 30.000 | 90.000 | 180.000 | 180.000 | 180.000 | 180.000 |
erforderliche Reinvestitionen | 90.000 | 90.000 | 90.000 | 90.000 | ||
Kapitalfreisetzung | 30.000 | 90.000 | 90.000 | 90.000 | 90.000 | 90.000 |
Im ersten Jahr besitzt die Unternehmung eine Maschine. Der Finanzierungseffekt ergibt sich durch die verrechneten Abschreibungen in Höhe von 30.000 EUR. Im zweiten Jahr wird eine zweite Maschine angeschafft. Die Abschreibungen betragen nun 60.000 EUR. Die (kumulierte) Kapitalfreisetzung steigt folglich auf 30.000 EUR + 60.000 EUR = 90.000 EUR an. Durch die im dritten Jahr angeschaffte Maschine wird die geplante Kapazität erreicht. Daher können im dritten Jahr 90.000 EUR abgeschrieben werden. In den drei Jahren sind demnach insgesamt Finanzmittel in Höhe von 180.000 EUR freigesetzt worden.
Zum Ende des dritten Jahres wird jedoch das Ende der Nutzungsdauer der zuerst angeschafften Maschine erreicht. Es ist demnach eine Reinvestition in Höhe von 90.000 EUR fällig, die den Abschreibungsbetrag des dritten Jahres gerade aufzehrt, sodass die Kapitalfreisetzung bei einem Betrag in Höhe von 90.000 EUR verbleibt. In allen Folgejahren ist jeweils eine Maschine neu anzuschaffen, wobei die Abschreibungen in jeder Periode der jeweiligen Neuinvestition entsprechen. Die Kapitalfreisetzung nach der Phase des Kapazitätsaufbaus weist eine Höhe von 90.000 EUR auf. Diese Mittel stehen für beliebige Finanzierungszwecke zur Verfügung.
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