Der Wert vieler Wirtschaftsgüter sinkt im Laufe des Nutzungszeitraums. Da das Rechnungswesen einer Unternehmung die Aufgabe besitzt, die Vorgänge in der Unternehmung möglichst realitätsgenau abzubilden, wird der Wertverlust abnutzbarer Wirtschaftsgüter durch die jährliche Bildung von Abschreibungen auf die gesamte Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter verteilt. Die Abschreibungen sind in der jeweiligen Periode als Aufwand zu verbuchen und mindern daher jeweils den Gewinn der Unternehmung.

 

Beispiel: Abschreibungen aus Erlösen

Eine Unternehmung kauft eine Maschine für 100.000 EUR. Die Nutzungsdauer der Maschine wird auf 10 Jahre geschätzt. Es wird vermutet, dass nach Ablauf der Nutzungsdauer die Maschine zu einem Restverkaufserlös in Höhe von 10.000 EUR veräußert werden kann. Zur Erfassung des Wertverlusts berechnet die Unternehmung lineare Abschreibungen. Die jährliche Abschreibung weist demnach folgende Höhe auf:

(100.000 – 10.000) / 10 = 9.000

Der Gewinn der Unternehmung wird somit in jedem Jahr durch die Verrechnung der Abschreibung um 9.000 EUR verringert.

Die Aufwendungen, die aus der Verrechnung von Abschreibungen resultieren, müssen in der Preiskalkulation der Produkte einbezogen werden, d. h., sie müssen durch die Erlöse aus dem Umsatzprozess kompensiert werden. Folglich müssen dem Unternehmen aus dem Verkauf der Produkte genügend finanzielle Mittel zufließen, um die aus dem Wertverlust der Sachanlagen resultierenden Aufwendungen zu decken. Die zugeflossenen Finanzmittel werden für die Reinvestition am Ende der Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter benötigt.

Der Finanzierungseffekt der Abschreibungen resultiert aus der zeitlichen Diskrepanz zwischen dem Eingang der Zuflüsse und dem Abfluss der Zahlungsmittel durch die Reinvestition. Die zugeflossenen Finanzmittel werden für einen bestimmten Zeitraum nicht benötigt und können folglich bis zum Zeitpunkt der Reinvestition für andere Finanzierungszwecke verwendet werden.

Abschreibungen müssen erwirtschaftet werden

Der Zweck der Verrechnung von Abschreibungen liegt in der Substanzerhaltung, d. h., am Ende der Nutzungsdauer soll mit den angesammelten Abschreibungsgegenwerten die Ersatzbeschaffung eines Wirtschaftsgutes vorgenommen werden können. Notwendige Voraussetzung ist hierbei, dass die Abschreibungen durch die Umsatzerlöse erwirtschaftet wurden. Die Zahlungsmittel müssen, um für andere Finanzierungszwecke eingesetzt zu werden, dem Unternehmen demnach tatsächlich zufließen. Wird durch die Bildung von Abschreibungen nur der Verlust einer Unternehmung erhöht, ergibt sich also kein Finanzierungseffekt.

Bilanziell kommt die Finanzierungswirkung von Abschreibungen in einem Aktivtausch zum Ausdruck. Einerseits sinkt das Sachanlagevermögen um die Abschreibungen, andererseits nimmt der Bestand an liquiden Mitteln zu, sodass sich insgesamt die Bilanzsumme nicht ändert. Im Rahmen der Reinvestition werden die freigesetzten liquiden Mittel wiederum in Sachanlagen gebunden.

Der Finanzierungseffekt von Abschreibungen kann zum einen als Kapitalfreisetzungseffekt, zum anderen als Kapazitätserweiterungseffekt interpretiert werden.

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