Entscheidungsstichwort (Thema)

Zolltarif: Tarifierung von Maiskölbchen

 

Leitsatz (amtlich)

1. In einen Essigaufguss eingelegte Maiskölbchen unterfallen der Unterposition 2001 9097 KN.

2. Der Positionswortlaut "mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht" kann nicht einschränkend dahingehend ausgelegt werden, dass nur ein Haltbarmachen gemeint wäre.

 

Normenkette

KN Pos. 2001; KN Unterposition 2001 9097

 

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen einen Einfuhrabgabenbescheid betreffend eingelegte Maiskölbchen.

Das Hauptzollamt Hamburg-1 (HZA) führte im Jahr 2013 eine Zollprüfung bei der Klägerin durch. Laut dem Abschlussbericht vom 13. November 2013 habe die Klägerin im Prüfungszeitraum vom 1. Juni 2010 bis 31. Dezember 2012 regelmäßig Zuckermais, in Kölbchen mit Essig zubereitet oder haltbar gemacht, in Gläsern, aus Thailand bezogen und als anderes Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, der Codenummer 2001 9097 99 0 des Elektronischen Zolltarifs (EZT) angemeldet. Laut den Prüfungsfeststellungen wäre die Einreihung als Zuckermais, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht (Zea Mays var. saccharata) der Codenummer 2001 9030 90 0 zutreffend gewesen.

Mit Zollanmeldung vom 1. April 2015 (XXX-1) meldete die Klägerin beim HZA eine Sendung von 60.012 Stück mit Maiskölbchen befüllten Konservengläsern unter Angabe der Codenummer 2001 9030 90 0 zur Überführung in den freien Verkehr der Europäischen Union an und berechnete den ZollEU zum Abgabensatz von 5,1 % (... €) zuzüglich ... € je 100 kg Netto-Abtropfgewicht (... €). Als Warenbezeichnung gab sie unter anderem an: Zuckermais (Zea Mays var. saccharata), mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht - hier: 5001 Trays von A's "..." a 12x ... ml-Gläser.

Unstreitig handelt es sich bei der streitbefangenen Ware um intakte, junge, unreife, spitz zulaufende Maiskölbchen, nicht vom Zuckermais, der Saatgutsorten "Pacific Seeds Thailand" Pacific 271 und 321 der Spezies "Zea Mays Linn". Sie sind ca. 7 cm lang bei einem Durchmesser bis zu ca. 1,5 cm. Sie werden in Thailand nicht in der Reifephase der Teigreife, sondern der Milchreife geerntet, pasteurisiert und in Gläser abgefüllt. Als Milchreife bezeichnet man bei Getreide einen Reifezustand des Korns, bei dem dieses noch hell und sehr viel kleiner als das ausgereifte Korn ist. Milchreife Körner sind sehr weich, weil ihr Inneres von einer weißen, süßen Flüssigkeit gefüllt ist. In der Milchreife kann man die einzelnen Körner nicht ernten; stattdessen werden die Maiskölbchen samt Kolben und Milchkörnern geerntet und wie beschrieben weiterverarbeitet. Die Kölbchen enthalten in der Milchreife viele Kohlenhydrate, vor allem Glukose und Saccharose, sodass ihre Zuckerkonzentration mit jener in Zuckermais oder bestimmten anderen Maissorten (bspw. Zahnmais oder Stärkemais) vergleichbar ist.

Die eingelegten Kölbchen sind pasteurisiert. Sie sind umschlossen in einem farblosen Originalkonservenglas (Nettogewicht 180 g, Abtropfgewicht 110 g, mehrsprachig etikettiert mit der Aufschrift (auszugsweise): "A, ...", Zutaten (übersetzt): Maiskolben, Branntweinessig, Zucker, Salz, Antioxidationsmittel: Zitronensäure und Ascorbinsäure. Das Pasteurisieren dient zur Haltbarmachung und zur Abtötung von Bakterien und Pilzen. Die Flüssigkeit in den Gläsern enthält Wasser, Branntweinessig (10 %), Zucker, Salz sowie Zitronensäure und Ascorbinsäure als Antioxidationsmittel. Der Gehalt an freier flüchtiger Säure beträgt mehr als 0,5 GHT. Nach Entnahme aus dem Glas sind die Kölbchen von bissfester Konsistenz in einer leicht trüben, hellgelben Aufgussflüssigkeit; im Geschmack süßsauer, arteigen nach jungem Mais.

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Maiskölbchen zuerst in die Aufgussmischung und die Gläser eingelegt und dann pasteurisiert werden oder ob die Pasteurisierung zuerst erfolgt und erst danach die Maiskölbchen in die Aufgussmischung und die Gläser eingelegt werden.

Das HZA ordnete eine Beschaffenheitsbeschau an, zog eine Probe zur Begutachtung durch das Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ) und setzte den ZollEU gemäß der Zollanmeldung mit Einfuhrabgabenbescheid vom 7. April 2015 (XXX-1) nicht abschließend fest.

Das Einreihungsgutachten des BWZ, Dienstsitz München, vom 10. Juni 2015 kam zu dem Ergebnis, dass die Ware in die Codenummer 2001 9097 99 0 einzureihen sei. Die Anmeldung habe zwar die Warenbezeichnung "Zuckermais, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht" aufgeführt. Die verprobten Gläser hätten jedoch Mais, anderer als Zuckermais (Zea Mays var. saccharata), mit Essig oder Essigsäure zubereitet, mit Zusatz von Zucker, enthalten. Dem Gutachten liegt eine E-Mail des Saatgutherstellers vom 12. Mai 2015 zu Grunde, mit der eine der beiden Maissorten als anderer als Zuckermais identifiziert wurde.

Mit Einfuhrabgabenbescheid vom 21. Juli 2015 (XXX-2) setzte das HZA den ZollEU zum erhöhten Zollsatz von 16 % i.H.v. .....

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