Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Voraussetzungen
  • Auszuweisender Mindestwert
  • Neuanschaffungen als Betriebsausgaben

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Gerüst- und Schalungsmaterial 0460 0660  

Betriebs- und Geschäfts-

ausstattung
Werkzeuge und Kleingeräte 4985 6845  

sonstige betriebliche

Aufwendungen

So kontieren Sie richtig!

Festwerte können für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe gebildet werden. Festwerte sollen der Vereinfachung dienen, wenn ein Bestand von Wirtschaftsgütern im Betriebsvermögen ausgewiesen wird, der in etwa immer in der gleichen Höhe vorhanden ist. Wenn Festwerte gebildet worden sind, werden die Anschaffungskosten sofort als Aufwand z. B. auf das Konto "Werkzeuge und Kleingeräte" 4985 (SKR 03) bzw. 6845 (SKR 04) gebucht.

 

Buchungssatz:

Werkzeuge und Kleingeräte

an Bank

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung nach Bildung eines Festwerts für Gerüst und Schalungsteile

Herr Huber ist Bauunternehmer. Er hat in seiner Bilanz einen Festwert für Gerüst- und Schalungsteile in Höhe von 20.000 EUR ausgewiesen. Er erwirbt im Jahr 03 Gerüstteile für 10.000 EUR zuzüglich 19 % = 1.900 EUR Umsatzsteuer. Da Herr Huber einen Festwert gebildet hat, darf er den Betrag in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen. Zur besseren Kontrolle und Nachvollziehbarkeit sollte er ein neues Aufwandskonto z. B. unter der Bezeichnung "Gerüstteile" 4986 (SKR 03) bzw. 6846 (SKR 04) einrichten.

Konsequenz: Die Anschaffungskosten von insgesamt 10.000 EUR erfasst Herr Huber sofort als Aufwand. Des Weiteren hat der Bauunternehmer den Vorteil, dass er in den nächsten Jahren bei den Gerüst- und Schalungsteilen keine Zu- und Abgänge festhalten und auch keine Abschreibung berechnen muss.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4986/6846 Gerüstteile 10.000 EUR      
1576/1406 abziehbare Vorsteuer 19 % 1.900 EUR 1200/1800 Bank 11.900 EUR

3 Vereinfachungsverfahren: Gruppenbewertung und Bewertung mit einem Festwert

In der Handelsbilanz können Bewertungsvereinfachungsverfahren beansprucht werden, z. B. die Gruppenbewertung[1] und die Bewertung mit einem Festwert.[2] Steuerliche Regelungen hierzu bestehen nicht, sodass bei Anwendung der Bewertungsvereinfachungsverfahren die Wertansätze aus der Handelsbilanz in die Steuerbilanz zu übernehmen sind. D. h., die handelsrechtliche Regelung kann für steuerliche Zwecke übernommen werden.

4 Voraussetzungen für die Bildung von Festwerten

Nach § 240 Abs. 3 HGB können unter bestimmten Voraussetzungen Festwerte gebildet werden. Entscheidet sich der Unternehmer dafür, Festwerte in der Handelsbilanz zu bilden, dann ist er nach dem Prinzip der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz auch in der Steuerbilanz daran gebunden, diesen Festwert auszuweisen.[1]

 
Hinweis

Gleichbleibende Menge und Wert als Voraussetzung

Nach den Regelungen des HGB gilt, dass Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung sind, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt. Jedoch ist in der Regel alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen.

[2]

Festwerte können gebildet werden für

  • Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie
  • für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.

Festwerte sollen der Vereinfachung dienen, wenn ein Bestand von Wirtschaftsgütern im Betriebsvermögen ausgewiesen wird, der in etwa immer in der gleichen Höhe vorhanden ist. Eine Festbewertung ist also möglich, wenn sich Buchabgänge einschließlich Abschreibung und Buchzugänge (ggf. zuzüglich nachträglicher Anschaffungskosten) annähernd ausgleichen.

Wenn Festwerte gebildet worden sind, werden die Anschaffungskosten bspw. für Werkzeuge sofort als Aufwand z. B. auf das Konto "Werkzeuge und Kleingeräte" 4985 (SKR 03) bzw. 6845 (SKR 04) gebucht.

Festwerte können nach § 240 Abs. 3 HGB gebildet werden für

  • Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens und/oder
  • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe,
  • wenn es sich um Wirtschaftsgüter handelt, die regelmäßig ersetzt werden, und
  • deren Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist und
  • der Bestand nach Größe, Wert und Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt.

Der Festwert wird in der Bilanz ausgewiesen und – bei unveränderten Verhältnissen – mit demselben Wert über mehrere Wirtschaftsjahre fortgeführt. Der Bestand muss jedoch regelmäßig alle 3 Jahre durch körperliche Bestandsaufnahme überprüft werden. Im Übrigen gilt die Annahme, dass sich Zugänge, Abgänge, Abschreibungen oder der Verbrauch bei den Vermögensgegenständen, für die ein Festwert gebildet worden ist, ausgleichen. Neuanschaffungen werden daher sofort als Aufwand gebucht. Dafür dürfen von den Wirtschaftsgütern, für die ein Festwert gebildet worden ist, keine Abschreibungen vorgenommen werden.

4.1 Für gleichartige Wirtschaftsgüter mit ähnlicher Funktion dürfen Festwerte gebildet werden

Es dürfen nur Wirts...

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