Eine solche Vereinbarung muss auch die Geschäftsführung mittragen. Mit ihr wurde der Weg hin zu einer gemeinsamen Lösung festgelegt. Dazu werden zunächst die Problembereiche identifiziert, die bei einem Fast Close Hindernisse bilden. Als nächstes wird ein Lösungsansatz erarbeitet, der mithilfe des gesamten Rechnungswesens, also dem internen und dem externen Rechnungswesen, möglichst zuverlässig zu frühen Ergebnissen führt. Ist dieser mit dem Mutterkonzern abgestimmt, werden die Aufgaben für den Fast Close verteilt. Dabei spielen neben der Buchhaltung und dem Controlling auch die Fachbereiche eine Rolle. Erst nach Klärung aller Aufgaben und Verantwortlichkeiten erfolgt die Umsetzung.

Verantwortung in der Buchhaltung

Die Buchhalter müssen durch intensive Gespräche davon überzeugt werden, dass dieser Weg nur gemeinsam mit dem Controlling erfolgreich sein kann. Als Ausgleich für den Verlust der klaren Buchführungsregeln der berichteten Werte behält die Buchführung die Verantwortung für den Berichtsprozess. Damit ist sichergestellt, dass der Report in Form von GuV und Bilanz den rechtlichen Vorschriften entspricht.

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