Aufgrund der starken Spezialisierung und Arbeitsteilung in der Schweinehaltung werden Ferkel mit unterschiedlichen Altersstadien und Gewichten erzeugt und verkauft. Die verkauften Ferkel sowie Mastschweine und Jungzuchtschweine mit einem Gewicht unter etwa 90 kg sind entsprechend ihres Gewichts in den Zeilen 41 bis 47 zu erklären; die Anzahl ist aus dem Durchschnitt der in den letzten 3 Jahren erzeugten Tiere zu ermitteln. Die Anzahl der zugekauften Tiere aus den Zeilen 48 bis 52 ist gesondert zu erklären und wird von der Anzahl der erzeugten Tiere abgezogen. Dadurch wird ein doppelter Ansatz des Futterverbrauchs vermieden.

 
Praxis-Beispiel

Landwirt L erzeugt aus zugekauften schweren Ferkeln 2000 Mastschweine:

Zeile 46 = 2000 (verkaufte Mastschweine)

Zeile 50 = 2000 (zugekaufte schwere Ferkel)

Es werden automatisiert folgende Vieheinheiten berechnet:

 
  2000 Mastschweine x 0,16 VE = 320,00 VE
  . /. 2000 zugekaufte schwere Ferkel x 0,04 VE = 80,00 VE
        240,00 VE

Für die Ermittlung eines Zuschlags nach § 238 Abs 1 Nr. 1 BewG bzw. für die Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Tierhaltung nach § 241 BewG werden 240,00 VE berücksichtigt.

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