Die intensive Nutzung stehender Gewässer für Zwecke der Binnenfischerei, der Teichwirtschaft und der Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft wird unterschieden in

  • Wasserflächen mit einem Fischertrag von 1 kg/Ar bis 4 kg/Ar,
  • Wasserflächen mit einem Fischertrag von mehr als 4 kg/Ar.

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