Mit den §§ 7h, 7i EStG sollte die Fortführung und Verstärkung der steuerlichen Förderung von Baudenkmälern und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen verfolgt werden. Begünstigt sind Herstellungs- und Anschaffungskosten für bestimmte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an einem im Inland gelegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich (§ 7h EStG) sowie an Baudenkmalen (§ 7i EStG), wenn das Gebäude bzw. das Baudenkmal der Erzielung von Einkünften dient. Der Neubau oder der Wiederaufbau von Gebäuden sind nicht begünstigt. Führen Baumaßnahmen an nach §§ 7h oder 7i EStG begünstigten Objekten zu Erhaltungsaufwand, ist eine gleichmäßige Verteilung dieses Erhaltungsaufwands auf 2 bis 5 Jahre möglich (§§ 11a, 11b EStG).
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