Personenbezogene Steuervergünstigungen sind solche, bei denen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme in der Person des Mitunternehmers erfüllt sein müssen. Liegen bei der Bewertung von Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens die Voraussetzungen nicht bei sämtlichen Gesellschaftern vor, kann sich eine Notwendigkeit zur Erstellung von Ergänzungsbilanzen bei der Inanspruchnahme personenbezogener Steuervergünstigungen ergeben, z. B. nach § 6b EStG, § 6 Abs. 3 Satz 2 EStG oder § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG.[1]

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