Durch ein Wahlvermächtnis wird dem Vermächtnisnehmer die Möglichkeit eingeräumt, aus dem Nachlass einen von verschiedenen Gegenständen auszuwählen.[1]
Wahlvermächtnis
Der Erblasser E hat bestimmt, dass seine Freundin F entweder den Familienschmuck oder den Porsche erhalten soll.
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