Die gesetzlichen Regelungen zur unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht finden sich in § 2 ErbStG. Die entsprechenden Verwaltungsanweisungen sind in den R E 2 ErbStR 2019 und H E 2 ErbStH 2019 enthalten.
Mit dem Wachstumschancengesetz wurden auch Änderungen im § 2 ErbStG vorgenommen.
Das am 5.12.2024 verabschiedete Jahressteuergesetz 2024 enthält auch mehrere Änderungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Diese sehen u. a. wie folgt aus:
Die Beerdigungskostenpauschale (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG) wurde ab 2025 von bisher 10.300 EUR auf 15.000 EUR angehoben.
§ 10 Abs. 6 ErbStG wurde neu gegliedert. Hierbei wurde die Vorschrift dahingehend geändert, dass nunmehr Pflichtteilsverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht anteilig abzugsfähig sind.
Die Steuerbefreiung des § 13d ErbStG greift auch unter bestimmten Voraussetzungen bei Grundstücken in Drittstaaten.
Nach einer Entscheidung des EuGH verstößt das spanische Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wegen Ungleichbehandlung gegen die in Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankerte Kapitalverkehrsfreiheit (EuGH, Urteil v. 3.9.2014, C-127/12 (The Commissioners for HM Revenue and Custo...