I. d. R. werden im Zusammenhang mit einer Schenkung auch die folgenden Kosten anfallen:

  1. Erwerbsnebenkosten
  2. Steuerberatungskosten
  3. Rechtsberatungskosten

Zu deren Behandlung gibt es in den H E 10.7 ErbStH 2019 ausführliche Hinweise.

In Abhängigkeit davon, ob es sich um eine Vollschenkung handelt, eine gemischte Schenkung oder eine mittelbare Schenkung und auch wer die Kosten trägt, gibt es unterschiedliche steuerliche Konsequenzen.

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