Das Finanzamt verlangt vom Steuerpflichtigen bestimmte Nachweise:[1]

1. Für bewegliche Gegenstände, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegen: Es wird die Vorlage eines Verzeichnisses der Gegenstände unter Angabe ihres Werts verlangt

2. Die Erhaltung von Grundbesitz, Teilen von Grundbesitz oder beweglichen Gegenständen wegen der Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft liegt im öffentlichen Interesse und Nutzbarmachen von solchem Grundbesitz, solcher Teile von Grundbesitz oder solchen beweglichen Gegenstände in einem den Verhältnissen entsprechenden Umfang den Zwecken der Forschung oder Volksbildung: Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde

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