In diesem Fall müssen die Änderungen des Jahressteuergesetzes beachtet werden, die für Erwerbe anzuwenden sind, für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach dem 28.12.2020 entsteht.[1]

Weitere Einzelheiten können den Textziffern 3.7.2; 7.3.2; 8.5.2 dieses Beitrags entnommen werden.

[1] Gleichlautende Ländererlasse v. 13.9.2021, S 3700, BStBl. 2021 I S. 1837.

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