In § 27 ErbStG ist eine Steuerermäßigung für den mehrfachen Übergang desselben Vermögens (bei Personen der Steuerklasse I) innerhalb eines 10-Jahreszeitraums vorgesehen. Diese Vorschrift ist wie folgt zu § 14 ErbStG abzugrenzen.[1]

 
§ 14 ErbStG § 27 ErbStG[2]
  • betrifft Erwerbe derselben Person
  • betrifft Schenkungen unter Lebenden und Erwerbe von Todes wegen
  • betrifft Erwerbe desselben Vermögens
  • betrifft bezüglich des begünstigten Zweiterwerbs nur Erwerbe von Todes wegen
[1] Handzik, Erbschaft- und Schenkungsteuer: Gesamtdarstellung mit den zentralen Bewertungsfragen und vielen Schnellübersichten, 9. Aufl. 2017, Rz. 531.
[2] Zur Zusammenrechnung bei § 27 ErbStG siehe auch Meincke/Hannes/Holtz, ErbStG, 18. Aufl. 2021, § 14 ErbStG, Rn. 23.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge