Entnahmen und Einlagen sind zwar klassische ertragsteuerliche Begriffe, führen aber nicht selten auch zu umsatzsteuerlichen Problemstellungen. Finden diese keine angemessene Beachtung, drohen durchaus nennenswerte Risiken bzw. finanzielle Nachteile. Der nachfolgende Beitrag geht wichtigen Zweifelsfragen nach, will Missverständnisse ausräumen und bestehende Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen, insbesondere beim sog. Entnahme-Verkaufsmodell.

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