Sollten nach dem Wegfall der Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag die Voraussetzungen im Laufe des Kalenderjahres wieder erfüllt sein (z. B. Beendigung der Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person), kann die Steuerklasse II wieder als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet werden. Die Änderung ist beim Finanzamt zu beantragen.[1]

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