a) Beispiel 1

Der in Köln wohnende A erziel 2022 Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Weitere Einkünfte erzielt A im Jahr 2022 nicht.

 
EPP lt. EStG A hat keinen Anspruch auf eine EPP nach EStG, da er keine anspruchsberechtigenden Einkünfte erzielt.
EPP für Rentner
  • A bezieht zum 1.12.2022 eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • A hat einen Anspruch auf die EPP für Rentner i. H. v. 300 EUR.
  • Diese EPP für Rentner ist in voller Höhe steuerpflichtig.

b) Beispiel 2

Der in Köln wohnende A erzielt 2022 Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Zudem ging er in dem Monaten August und September 2022 einem Minijob nach. Gegenüber dem Arbeitgeber hat A schriftlich bestätigt, dass der Minijob sein erstes Dienstverhältnis ist.

 
EPP lt. EStG
  • A hat einen Anspruch auf die EPP lt. EStG.
  • Sofern der Arbeitgeber keine Auszahlung der EPP lt. EStG vorgenommen hat, kann A diese über seine ESt-Erklärung erhalten.
  • A erzielt in 2022 ausschließlich pauschalierte Minijob-Erwerbseinkünfte, so dass die EPP lt. EStG steuerfrei bleibt.[1] .
EPP für Rentner
  • A bezieht zum 1.12.2022 eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • A hat einen Anspruch auf die EPP für Rentner i. H. v. 300 EUR.
  • Diese EPP für Rentner ist in voller Höhe steuerpflichtig.

c) Beispiel 3

Der in Köln wohnende A ist seit dem 1.7.2022 Rentner und bezieht seine Rente von der gesetzlichen Rentenkasse. Bis zum 30.6.2022 erzielte er Einkünfte aus einer aktiven Arbeitnehmertätigkeit. Ab August 2022 übte A eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus.

 
EPP lt. EStG
  • A hat einen Anspruch auf die EPP lt. EStG.
  • Sofern der Arbeitgeber keine Auszahlung vorgenommen hat, kann A diese über seine ESt-Erklärung erhalten.
  • Erfolgt die Auszahlung der EPP über den Arbeitgeber im Rahmen des Minijobs, bleibt die Auszahlung zunächst steuerfrei.
  • Nachträglich wird diese im Rahmen der ESt-Veranlagung steuerpflichtig erfasst, weil A im VZ 2022 nicht ausschließlich pauschalierte Minijob-Erwerbseinkünfte erzielte.
EPP für Rentner
  • A bezieht zum 1.12.2022 eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • A hat einen Anspruch auf die EPP für Rentner i. H. v. 300 EUR.
  • Diese EPP für Rentner ist in voller Höhe steuerpflichtig.

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