In der Regel ist nur die pauschale Deckung aller Gefahren möglich

Viele Möglichkeiten, eine entsprechende Risikodeckung auszuwählen, bestehen nicht, denn grundsätzlich sind die Gefahren nach den Elementarschadenbedingungen nur insgesamt versicherbar (Paketlösung). Daher müssen auch diejenigen Gefahren mitversichert werden, denen die versicherten Sachen nicht ausgesetzt sind. Beispiel: Auch Schäden durch Lawinen und Erdrutsch müssen mitversichert werden, obwohl sich das zu versichernde Objekt im ebenen Gelände ohne Berghänge befindet.

Anders sieht es dagegen bei der EC-Deckung (Extended-Coverage-Versicherung) und der Allgefahrendeckung aus. Hier ist eine Auswahlmöglichkeit der zu versichernden Gefahren gegeben. Wegen des fehlenden Risikoausgleichs muss allerdings hier auch mit höheren Kosten gerechnet werden. Diese Deckungsmöglichkeit besteht für größere Gewerbebetriebe und Gebäudeversicherungen mit entsprechenden Summen.

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