Die Energiekrise sorgt dafür, dass die Energiekosten im Einzelhandel einen steigenden Anteil an den Gesamtkosten haben. Hier gibt es bereits gesetzliche Vorgaben, die seit dem 1.9.2022 gelten. So muss Werbung, die mit Licht arbeitet, in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr ausgeschaltet bleiben. Außerdem ist es verboten, die Eingangstüren zum Verkaufsraum dauerhaft geöffnet zu lassen, wenn es sich nicht um einen Fluchtweg handelt. Darüber hinaus kann sich der Geschäftsinhaber oder der verantwortliche Geschäftsleiter entscheiden, auch während der Öffnungszeiten die Beleuchtung und die Heizung zu optimieren.

Wesentlichen Einfluss auf die Energiekosten im Einzelhandel und auf andere Kostenarten, hat die Größe des Ladengeschäftes und der Nebenräume. Kann ein Lagerraum dauerhaft geschlossen werden, sinken die Energiekosten ebenso wie bei der Reduktion der Verkaufsfläche. Kurzfristig ist dies in einem Geschäft nur schwierig umzusetzen, aber es können z. B. einzelne Etagen oder abtrennbare Bereiche im Verkaufsraum ungenutzt bleiben. Auch die Verkaufszeiten können reduziert werden, ein Ruhetag pro Woche ermöglicht die Einsparung von Strom und Energie für die Heizung. Das hat selbstverständlich Auswirkungen auf die Umsätze, die je nach Branche wesentlich sein können. Die kurzfristige Einsparung von Kosten kann zu dauerhaftem Verlust von Kunden führen. Die möglichen Auswirkungen müssen berechnet und mit den Kosteneinsparungen verglichen werden.

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