Das Anlageverzeichnis sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Wirtschaftsguts
- Anschaffungsdatum
- Anschaffungskosten
- Nutzungsdauer
- Buchwert am 1.1. und 31.12. des jeweiligen Jahres
- Höhe der Abschreibung
Die einzelnen Wirtschaftsgüter müssen im Anlageverzeichnis zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (AVEÜR) eingetragen werden.
Das Anlageverzeichnis auf dem aktuellem Stand halten
Zu beachten ist, dass das Anlageverzeichnis immer auf dem aktuellen Stand ist und dass alle dort aufgeführten Anlagegüter auch tatsächlich noch vorhanden sind. Wenn nicht, müssen der Abgang und ein etwaiger Verkaufs-/Schrotterlös gebucht und in der Liste erfasst werden.
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