Die umsatzsteuerrechtliche Beratung konzentriert sich regelmäßig auf die wesentlichen Fragen der Bestimmung des Orts einer Leistung, der Anwendung von Steuerbefreiungen oder der Bestimmung des Steuerschuldners. Sonderregelungen des Umsatzsteuerrechts, wie die Anwendung der Differenzbesteuerung, der Besteuerung von Reiseleistungen oder die Prüfung der Vorteile bei der Vorsteuerpauschalierung stehen dabei nicht im Mittelpunkt der Prüfung und können deshalb leicht übersehen werden. Dabei können diese Sonderregelungen auch in Alltagsfällen zur Anwendung kommen und im Vergleich zu den Ergebnissen der Regelbesteuerung zu völlig anderen Rechtsfolgen führen.

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