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Einfluss von Sonderregelungen auf Alltagsfälle

Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen
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Zusammenfassung

Die umsatzsteuerrechtliche Beratung konzentriert sich regelmäßig auf die wesentlichen Fragen der Bestimmung des Orts einer Leistung, der Anwendung von Steuerbefreiungen oder der Bestimmung des Steuerschuldners. Sonderregelungen des Umsatzsteuerrechts, wie die Anwendung der Differenzbesteuerung, der Besteuerung von Reiseleistungen oder die Prüfung der Vorteile bei der Vorsteuerpauschalierung stehen dabei nicht im Mittelpunkt der Prüfung und können deshalb leicht übersehen werden. Dabei können diese Sonderregelungen auch in Alltagsfällen zur Anwendung kommen und im Vergleich zu den Ergebnissen der Regelbesteuerung zu völlig anderen Rechtsfolgen führen.

1 Problematik

Im Mittelpunkt der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Sachverhalten stehen die Vorschriften zur Regelbesteuerung. Die – meistens im hinteren Teil des Umsatzsteuergesetzes "versteckten" – Vorschriften zur Besteuerung in Sonderfällen werden deshalb manchmal bei Unternehmern übersehen.

 
Wichtig

Sonderregelungen enthalten Chancen und Risiken für den Unternehmer

Teilweise können diese Sonderregelungen für den Unternehmer zu erheblichen Vorteilen führen, teilweise ergeben sich aber auch Risiken, wenn diese Sondervorschriften nicht zutreffend angewendet werden.

In bestimmten Fällen ergeben sich besondere Vorschriften für die Umsatzsteuer, die sich quer durch alle Fragen der Prüfung eines Umsatzes ziehen. Infrage kommen hier insbesondere:

  • Besteuerung von Reiseleistungen nach § 25 UStG: Führt ein Unternehmer Reiseleistungen aus und nimmt dafür sog. Reisevorleistungen in Anspruch, ergeben sich besondere Rechtsfolgen bei der Bestimmung des Orts der Leistung, der Anwendung von Steuerbefreiungen und der Ermittlung der Bemessungsgrundlage.

     
    Wichtig

    Regelungen zu den Reiseleistungen stellen kein Wahlrecht dar

    Nachdem der EuGH[1] festgestellt ...

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