Busunternehmer B betreibt in München ein Busunternehmen. Er führt regelmäßig für Auftraggeber Busfahrten im In- und Ausland aus. Da B sehr kunstinteressiert ist, hatte er Ende August 2023 die Ausstellung "Gerhard Richter – 100 Werke für Berlin" in der Neuen Nationalgalerie in Berlin besucht. Da er im Oktober 2023 mit seinen Bussen nicht gut ausgelastet ist, beschließt er kurzfristig, in Berlin ein Hotelkontingent zu reservieren und Kunden in München Zweitagesausflüge zur Neuen Nationalgalerie anzubieten. Es gelingt ihm, Ende Oktober 2023 mit zwei Reisegruppen (insgesamt 80 Personen) das Museum zu besuchen. Er erhält von seinen Reisegästen jeweils 190 EUR.

Im Zusammenhang mit den Fahrten stehen die folgenden Aufwendungen:

 
Anzeigen in lokalen Zeitungen 500 EUR zzgl. 95 EUR USt (19 %)
Eintritt ins Museum 874 EUR
Übernachtung im Hotel 4.800 EUR zzgl. 336 EUR USt (7 %)
Frühstück im Hotel 850 EUR zzgl. 102 EUR USt (7 %/19 %)[1]
Mittagessen (ohne Getränke) 2.600 EUR zzgl. 182 EUR USt (7 %[2])

Entsprechend seinen bisherigen Erfahrungen kalkuliert B zutreffend mit Kosten für die Fahrten mit seinem eigenen Bus von 2.436 EUR (einschließlich Umsatzsteuer).

[1] Soweit das Frühstück nicht als Nebenleistung anzusehen ist, unterliegen – zumindest bis 31.12.2023 – die Speisen nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dem ermäßigten Steuersatz, dies gilt aber nicht für die Getränke.
[2] Zumindest bis 31.12.2023, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG.

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