Die Anhangangaben zum Eigenkapital sind geregelt

  • allgemein in IAS 1.106 ff.,
  • bezüglich Mitarbeiteroptionen und ähnlichen Kapitalbeteiligungsleistungen in IFRS 2.

Bei den Kapitalbeteiligungsleistungen sind Plan- und Ist-Angaben gefordert. Im Fall von Mitarbeiteroptionen beinhaltet die Planbeschreibung Angaben über Anzahl und Bedingungen (Wartezeiten, Ausübungszeitpunkt, Bezugskurs) der Optionen. Die Ist-Beschreibung bezieht sich auf die Anzahl, Ausübungszeitpunkte und Ausübungskurse der in der Periode ausgeübten Bezugsrechte. Um den Anforderungen von IAS 24 "Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen" gerecht zu werden, ist es in der Regel erforderlich, Vorstandsoptionen getrennt von allgemeinen Mitarbeiteroptionen zu beschreiben.

An allgemeinen Angaben zum Eigenkapital fordern IAS 1.79 und IAS 1.137:

  • für jede Klasse von Anteilen, z. B. Stammaktien gegenüber Vorzugsaktien, Angaben über Rechte und Beschränkungen, Angaben über den Nennwert sowie Angaben über die Anzahl der genehmigten, der ausgegebenen und voll eingezahlten, der ausgegebenen und nicht voll eingezahlten Anteile,
  • eine Beschreibung von Art und Zweck jeder Rücklage innerhalb des Eigenkapitals,
  • eine Angabe des Dividendenvorschlags.
 

Beispiel

Die Struktur des gezeichneten Kapitals ist wie folgt:

  • Stammaktien: 1,2 Mrd. EUR, 473 Mio. Stück,
  • Vorzugsaktien: 0,2 Mrd. EUR, 82 Mio. Stück.

Stammaktien und Vorzugsaktien sind nennwertlos und rechnerisch mit jeweils rund 2,50 EUR/Stück am gezeichneten Kapital beteiligt.

Bei der Gesellschaft besteht ein genehmigtes Kapital in Höhe von 19 Mio. EUR für die Ausgabe neuer Vorzugsaktien an die Belegschaft sowie ein bedingtes Kapital in Höhe von 51 Mio. EUR zur Gewährung von Bezugsrechten auf Stammaktien an Vorstandsmitglieder und Führungskräfte.

Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien und Optionsrechten. Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich ausschließlich um andere Gewinnrücklagen. Die erfolgsneutral behandelten Unterschiede aus der Währungsumrechnung werden in der Bilanz mit den Gewinnrücklagen zusammengefasst und in der Eigenkapitalveränderungsrechnung gesondert ausgewiesen.

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 1 EUR je Aktie auf die 555 Mio. dividendenberechtigten Aktien und Vortrag des Restbetrags von 0,4 Mio. EUR auf neue Rechnung.

Die Angabepflichten sind von Personengesellschaften sinngemäß zu erfüllen (IAS 1.80). Ebenfalls rechtsformunabhängig ist neben den Anhangangaben eine gesonderte Eigenkapitalveränderungsrechnung (oder eine äquivalente Darstellung) gefordert.

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