Die Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 verpflichtet kapitalmarktorientierte Unternehmen, den Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) zu bilanzieren. Dies hat zugleich Auswirkungen auf das interne Rechnungswesen und das Controlling. Vor diesem Hintergrund besitzt die internationale Vergleichbarkeit von Unternehmensabschlüssen eine besondere Bedeutung. Die Ergebnisgrößen EBIT, EBITDA und EBT sind dabei zentrale Größen.

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