Kann das private eBay-Mitglied, das vom Finanzamt zur Zahlung von Umsatzsteuer verdonnert wurde, nur Verluste nachweisen – ohne Chance auf Besserung – wird das Finanzamt wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht einen Rückzieher machen und die Verluste steuerlich nicht zum Abzug zulassen.

Zu Verlusten führen eBay-Auktionen insbesondere durch folgende Argumente:

  • Es werden ausschließlich Gebrauchsgegenstände verkauft. Bei solchen Gebrauchsgegenständen wird eine Wertsteigerung und somit eine Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen.
  • Das eBay-Mitglied erzielt zu geringe Auktionserlöse, Das bedeutet, dass der Kaufpreis der versteigerten Gegenstände bei der Auktion nicht erzielt wird.

Von einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht geht das Finanzamt aus, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf bis acht Jahren kein Totalgewinn erzielt wurde bzw. wenn nicht damit zu rechnen ist, dass in diesem Zeitraum ein Totalgewinn entsteht.

Möchte ein eBay-Mitglied dem Finanzamt nachweisen, dass ausschließlich Verluste erzielt wurden, ist es bei den Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit bei eBay in der Beweislast. Sie müssen dem Finanzamt Rechnungen oder Überweisungebelege vorlegen, aus denen sich Ihre Ausgaben ergeben.

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