Rz. 19

Im Unterschied zu den durchlaufenden Posten bei der Einnahmenüberschussrechnung, die verlangen, dass das Geschäft erkennbar in fremdem Namen und für fremde Rechnung getätigt wird, wird dies bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nicht vorausgesetzt, solange eine Verpflichtung zur Weiterleitung besteht.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge