Rz. 16

Aufgrund ihrer Verortung im Gefüge des § 4 Abs. 3 EStG ist die Vorschrift für durchlaufende Posten (Satz 2) primär für die Einnahmenüberschussrechnung anzuwenden und findet bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder nach § 5 Abs. 1 EStG ermitteln, unmittelbar keine Anwendung. Da die Eigenschaft des durchlaufenden Postens jedoch von der Art der Gewinnermittlung unabhängig ist, müssen die Gewinnermittlungsarten im Ergebnis identisch sein – Zahlungen, die gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG bei der Einnahmenüberschussrechnung durchlaufende Posten darstellen, müssen also auch beim Betriebsvermögensvergleich erfolgsneutral wirken.[1]

 

Rz. 17

Die Gewinnneutralität im Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs wird durch die Aktivierung bzw. Passivierung gleich hoher Forderungen bzw. Verbindlichkeiten erreicht.[2] Dadurch ergeben sich analog zur Einnahmenüberschussrechnung 2 mögliche Szenarien: Ist eine Zahlung bereits eingegangen, wurde jedoch noch nicht weitergeleitet, so darf diese das Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres nicht erhöhen – es wird eine Verbindlichkeit gebucht. Umgekehrt darf eine vorweg verausgabte Zahlung, die erst später erstattet wird, das Schlussvermögen nicht verringern, weshalb gegen das Konto Forderungen gebucht wird. Diese erfolgsneutrale Behandlung erklärt der BFH damit, dass die im Zusammenhang mit diesen Zahlungen stehenden Aktiv- bzw. Passivposten grundsätzlich nicht zu bilanzieren sind, da diese – wirtschaftlich gesehen – nicht zum Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen gehören.[3]

 

Rz. 18

Folgendes Beispiel zeigt eine Buchung bei Zahlungseingang (1.000 EUR) an den Steuerpflichtigen:

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200 Bank 1.000 1700 Sonstige Verbindlichkeiten 1.000

und bei Weiterleitung des Betrages (1.000 EUR) an den Zahlungsempfänger:

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1700 Sonstige Verbindlichkeiten 1.000 1200 Bank 1.000

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