Werden personenbezogene Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben, bestehen grundsätzlich die gleichen Informationspflichten wie bei der Direkterhebung. Da die betroffene Person aber nicht an der Datenerhebung mitgewirkt hat und somit auch keine Kenntnis davon hat, welche personenbezogenen Daten erhoben wurden, ist der Verantwortliche nach Art. 14 Abs. 1 lit. d DSGVO verpflichtet, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten mitzuteilen. Bei der Dritterhebung sind zeitliche Fristen zu beachten, in denen der Betroffene zu informieren ist.

Die Inanspruchnahme von Auskunfteien bei der Neuvermietung ist eine Dritterhebung. Weitere Dritterhebungen dürften bei Wohnungsunternehmen ein absoluter Ausnahmefall sein.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge