Abb. 1: Grundprinzip der doppelten Wesentlichkeit[1]

Abbildung 1[2] zeigt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit bzw. Materialität, welches auf die ESG-Themen (Environment, Social, Governance) anzuwenden ist. Dieser Grundsatz ist nicht neu, sondern bereits in der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) angelegt, nach der große börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen bislang berichteten. Das Prinzip wird in den neuen Standards aber deutlich klarer und verbindlicher eingefordert.[3] Demnach ist ein ESG-Thema wesentlich und damit berichtspflichtig, wenn eines der beiden nachfolgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Inside-out Perspektive: Das Unternehmen hat in dem ESG-Thema erhebliche Auswirkungen (Impacts) auf Menschen oder die natürliche Umwelt (Impact-Materialität).
  • Outside-in Perspektive: Das ESG-Thema hat erhebliche finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen (Finanzielle Materialität).

In der Logik der CSRD-Berichterstattung reicht bereits die Wesentlichkeit in einer der beiden Perspektiven aus, damit ein Thema berichtspflichtig wird (vgl. Abb. 2). Dieses Vorgehen unterscheidet sich von der bislang gängigen Praxis, in der in der nichtfinanziellen Erklärung gemäß der Wesentlichkeitsdefinition nach §289c Abs. 3 Satz 1 HGB auf Themen fokussiert wird, die durch eine Überlappung von Außenperspektive (Relevanz für die Stakeholder) und Innenperspektive (Relevanz für das Unternehmen) ermittelt wurden.[4] Grundlegende Aspekte zur Beurteilung der Wesentlichkeit nach den neuen Berichtsstandards werden im Folgenden erläutert.[5]

Abb. 2: Berichtsumfang von Nachhaltigkeitsthemen

[1] Eigene Darstellung in Anlehnung an Wunder, Essentials of Strategic Management. Effective Formulation and Execution of Strategy in the Era of Sustainability, 2. Aufl., Stuttgart 2023, S. 118. Siehe hierzu auch European Commission: Guidelines on reporting climate-related information. Directorate-General for Financial Stability, Financial Services and Capital Markets Union, 2019, S. 7 (https://www.commission.europa.eu) https://www.tinyurl.com/ysps2akh.
[2] Eigene Darstellung in Anlehnung an Wunder, Essentials of Strategic Management. Effective Formulation and Execution of Strategy in the Era of Sustainability, 2. Aufl., Stuttgart 2023, S. 118. Siehe hierzu auch European Commission: Guidelines on reporting climate-related information. Directorate-General for Financial Stability, Financial Services and Capital Markets Union, 2019, S. 7 (https://www.commission.europa.eu) https://www.tinyurl.com/ysps2akh.
[3] Vgl. European Commission, Annex 1 to the Commission Delegated Regulation supplementing Directive 2013/34/EU oft he European Parliament and oft he Council as regards sustainability reporting standards, S. 7 (https://www.commission.europa.eu) https://www.tinyurl.com/333kekf6.
[4] Vgl. IDW (Hrsg.): Nachhaltigkeit richtig umsetzen. Fachinformationen für die unternehmerische Praxis, Beratung und Prüfung. IDW Verlag, Düsseldorf 2021, S. 96f.
[5] Vgl. European Commission, Annex 1, a. a. O.

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