Für das tägliche Pendeln von der Wohnung zur Arbeit mit dem Dienstfahrrad darf der Arbeitnehmer für jeden Entfernungskilometer 30 Cent als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. Bei einer Distanz von fünf Kilometern und 220 Arbeitstagen kommen im Jahr 330 Euro als Entfernungspauschale zusammen. Diese gilt auch bei der Benutzung des privaten Rad zur Arbeit.

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