(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

 

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 30 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben. [1]

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.

[1] In-Kraft-Treten am 4. Juni 1982 (BGBl. 1982 II S. 577). .

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