Zusammenfassend lässt sich sagen, dass im Fall von vollkonsolidierten Tochterunternehmen, welche eigenständig berichtspflichtig sind, es vorteilhaft ist, diese in den konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht zu integrieren, um sich den Aufwand für einen zusätzlichen, eigenständigen Nachhaltigkeitsbericht auf Ebene des Tochterunternehmens zu ersparen. In Bezug auf Tochterunternehmen ohne eigene Berichtspflicht oder andere Unternehmen ohne Berichtspflicht auf einzelgesellschaftlicher Ebene, an denen der berichtspflichtige Konzern (in mind. maßgeblichem Umfang) beteiligt ist, wäre es eine Überlegung wert, diese nicht zu konsolidieren und somit "nur" i. R. d. Wertschöpfungskette in der Nachhaltigkeitsberichterstattung darzustellen. Die nachfolgende Grafik bildet diese Conclusio abschließend ab.

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