Gilt es die Big Data Architektur steuerrechtlich einzuordnen, sind folgende Fragestellungen von Bedeutung:

  • In welcher Jurisdiktion gibt es welche steuerrechtliche Anknüpfungspunkte?
  • Wo finden welche Wertschöpfungsaktivitäten statt?
  • Wie sind der Datenaustausch und die damit zusammenhängenden Leistungen der Datenanalyse zwischen Gruppengesellschaften innerhalb eines Konzerns steuerrechtlich zu würdigen?
  • Wie ist die Bereitstellung, Analyse und ggf. Monetarisierung von Daten aus Verrechnungspreissicht, d.h. im Hinblick auf die funktions- und risikoadäquate Vergütung verschiedener an der Datenwertschöpfungskette beteiligten Gruppengesellschaften zu bewerten und zu vergüten?
  • Wie sind Entgelte im Zusammenhang mit der Lizenzierung oder sonstigen Überlassung von Daten und/oder Software für die Datenanalyse im Kontext des internationalen Steuerrechts zu qualifizieren?
  • Stellen Userdaten mehrwertsteuerrelevante Gegenleistungen für Internetdienste dar?
  • Welche (steuerrechtlichen) Auswirkungen hat die Bilanzierung von Daten im Jahresabschluss?

An dieser Stelle sollen zunächst die wesentlichen technischen Grundlagen erklärt werden, die für die spätere steuerrechtliche Einordnung einer Big Data Architektur bzw. der Big Data Map benötigt werden. Antworten oder mögliche Denkansätze zu den obigen Fragestellungen erhalten Sie entsprechend in den noch folgenden Kapiteln dieser Beitragsreihe.

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