Die vorstehend ausgeführten Implikationen gelten nicht nur für die unternehmensinternen Fachabteilungen und das Management, sondern auch für die Berufsgruppen der Rechts- und Steuerberater sowie den Wirtschaftsprüfer, denen es als Organe der Rechtspflege obliegt, die für ihr Fachgebiet relevanten Schlussfolgerungen zu ziehen, um ihr unternehmerisches und gesellschaftliches Mandat adäquat wahrnehmen können. Die genannten Berufsstände sind somit dazu aufgerufen, sich fachlich mit dem Thema Big Data auseinanderzusetzen und hierbei ihre originären Wissensgrenzen zu überschreiten und ihre eigenen Kompetenzen auf neu gewonnene Einsichten anzuwenden. Auf diesem Wege können sie einen echten Wertschöpfungsbeitrag zum Prozess der Digitalisierung mit all ihren positiven Möglichkeiten leisten.

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