Begriff

Ein Darlehen (Kredit) wird aufgenommen, um finanzielle Engpässe im Unternehmen zu überbrücken oder um große Investitionen zu finanzieren. Klassischerweise wird das Darlehen bei der Hausbank aufgenommen. Auch Gesellschafter oder Angehörige können als Geldgeber fungieren. Die Finanzverwaltung hat hierfür strenge Regeln festgelegt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen sind zu finden in: §§ 488 ff. BGB; § 266 Abs. 3 HGB; § 253 Abs. 1 HGB (Bewertung); H 4.8 EStH 2021 (Darlehen zwischen Angehörigen); H 4.2 EStH 2021 (Betriebsvermögen); § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG (Schuldzinsen); BMF, Schreiben v. 19.5.2015, IV C 5 – S 2334/07/0009, BStBl 2015 I S. 484: Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen.

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