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Darlehen

Ulrike Fuldner
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Zusammenfassung

 
Begriff

Ein Darlehen (Kredit) wird aufgenommen, um finanzielle Engpässe im Unternehmen zu überbrücken oder um große Investitionen zu finanzieren. Klassischerweise wird das Darlehen bei der Hausbank aufgenommen. Auch Gesellschafter oder Angehörige können als Geldgeber fungieren. Die Finanzverwaltung hat hierfür strenge Regeln festgelegt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen sind zu finden in: §§ 488 ff. BGB; § 266 Abs. 3 HGB; § 253 Abs. 1 HGB (Bewertung); H 4.8 EStH 2023 (Darlehen zwischen Angehörigen); H 4.2 EStH 2023 (Betriebsvermögen); § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG (Schuldzinsen); BMF, Schreiben v. 19.5.2015, IV C 5 – S 2334/07/0009, BStBl 2015 I S. 484: Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen. Die Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens ist lt. BFH, Urteil v. 31.7.2024, II R 20/22, BFH/NV 2025 S. 89, als gemischte Schenkung zu versteuern.

1 Darlehensaufnahme

1.1 Verwendungszweck entscheidet über die Zuordnung

Ob ein Darlehen zum Betriebs- oder zum Privatvermögen gehört, bestimmt sich danach, für welche Zwecke es verwendet wird. Das einem Betriebsinhaber von einem Angehörigen gewährte Darlehen, das zwar zivilrechtlich, aber unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist, ist nicht dem Betriebsvermögen, sondern dem Privatvermögen des Betriebsinhabers zuzuordnen.[1]

Wenn die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden gehört, liegt es nahe, dass auch die Hingabe eines Darlehens an diese Gesellschaft betrieblich veranlasst ist.[2]

In der Buchführung ist die Aufnahme eines betrieblichen Darlehens gewinnneutral. Auch die Tilgungen, die zur Rückzahlung des Darlehens zu leisten sind, führen nicht zu Betriebsausgaben.

Lediglich die Zinsen und Bearbeitungsgebühren oder andere Nebenkosten sind bei einem betrieblichen Kredit Betriebsausg...

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    1 Grundlagen 1.1 Begriff des Darlehens  Rz. 1 Bei einem Gelddarlehen empfängt der Darlehensnehmer (Darlehensschuldner) einen Geldbetrag in vereinbarter Höhe vom Darlehensgeber (Darlehensgläubiger) und verpflichtet sich schuldrechtlich, dem Darlehensgeber ...

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