Die E-Bilanz bzw. die Taxonomie verpflichtet den Unternehmer dazu, nicht nur seine betrieblichen Steuererklärungen, sondern auch seine Bilanzdaten dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Dabei hat eine detaillierte Unterteilung der Geschäftsvorfälle auf die einzelnen Taxonomiepositionen zu erfolgen.

Stand vor der E-Bilanz für Ausleihungen an Gesellschafter nur das eine gleichnamige Konto zur Verfügung, stehen nun für Gesellschafterdarlehen die folgenden Konten zur Verfügung:

 
SKR 03 SKR 04 Kontenbezeichnung
0580 0960 Ausleihungen an Gesellschafter
0582 0961 Ausleihungen an GmbH-Gesellschafter
0584 0962 Ausleihungen an persönlich haftende Gesellschafter
0586 0963 Ausleihungen an Kommanditisten
0590 0970 Ausleihungen an nahestehende Personen
 
Hinweis

Finanzverwaltung kann Jahresabschlussdaten schneller auswerten – zeitnahe Betriebsprüfung möglich

Die elektronisch übermittelten Bilanzdaten können von der Finanzverwaltung leicht mit Vorjahresdaten verglichen und überprüft werden. Die Jahresabschlussdaten können schneller als bisher ausgewertet werden. Stellt die Finanzverwaltung dabei Auffälligkeiten bzw. Unstimmigkeiten fest, kann sie zeitnah eine Betriebsprüfung anordnen.

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