Die E-Bilanz bzw. die Taxonomie verpflichtet den Unternehmer dazu, nicht nur seine betrieblichen Steuererklärungen, sondern auch seine Bilanzdaten dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Dabei hat eine detaillierte Unterteilung der Geschäftsvorfälle auf die einzelnen Taxonomiepositionen zu erfolgen.
Stand vor der E-Bilanz für Ausleihungen an Gesellschafter nur das eine gleichnamige Konto zur Verfügung, stehen nun für Gesellschafterdarlehen die folgenden Konten zur Verfügung:
SKR 03 | SKR 04 | Kontenbezeichnung |
---|---|---|
0580 | 0960 | Ausleihungen an Gesellschafter |
0582 | 0961 | Ausleihungen an GmbH-Gesellschafter |
0584 | 0962 | Ausleihungen an persönlich haftende Gesellschafter |
0586 | 0963 | Ausleihungen an Kommanditisten |
0590 | 0970 | Ausleihungen an nahestehende Personen |
Finanzverwaltung kann Jahresabschlussdaten schneller auswerten – zeitnahe Betriebsprüfung möglich
Die elektronisch übermittelten Bilanzdaten können von der Finanzverwaltung leicht mit Vorjahresdaten verglichen und überprüft werden. Die Jahresabschlussdaten können schneller als bisher ausgewertet werden. Stellt die Finanzverwaltung dabei Auffälligkeiten bzw. Unstimmigkeiten fest, kann sie zeitnah eine Betriebsprüfung anordnen.
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