Das viel zitierte Wort von Hermann-Josef Abs, dass es leichter sei, ein eingeseiftes Schwein am Schwanz festzuhalten, als einen Aufsichtsrat zur Verantwortung zu ziehen, gilt nicht mehr. Ohne Zweifel hat die persönliche Haftung zugenommen. Deshalb sollten selbst Vereinbarungen für die Mitwirkung in freiwilligen Aufsichtsgremien rechtlich geprüft werden. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann mögliche Fallstricke vor Vertragsunterzeichnung erkennen und evtl. notwendige Vertragsänderungen anregen.

In diesem Rahmen gilt es, die Frage einer persönlichen D & O- Versicherung, einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, zu erwägen. Aufgrund der oben dargestellten, unterschiedlichen Ausgestaltungen der Aufsichtsgremien kann keine generelle Empfehlung ausgesprochen werden, als vielmehr die Prüfung angeregt werden.

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