Controlling und Compliance sind gleichermaßen für die unternehmerische Wertschöpfung verantwortlich

Controlling als auch Compliance sind für die langfristige Existenzsicherung von Unternehmen essentiell. Primäre Ziele von Compliance sind die Vermeidung finanzieller Risiken sowie die Aufrechterhaltung der Reputation des eigenen Unternehmens durch die Einhaltung geltender Gesetze und Regelungen. Das Controlling als Wertschöpfungspromotor und Instrument der Unternehmensführung ist für die Ausrichtung des Unternehmens auf den Oberzweck der Wertschöpfung mittels der originären Lokomotionsfunktion verantwortlich. Zwischen Controlling und Compliance bestehen vielfältige Wechselwirkungen, da letztlich beide Aufgabengebiete auf die unternehmerische Wertschöpfung abstellen. Im vorliegenden Beitrag wurde dies anhand der Beispiele des Risikocontrollings, der Anreizsysteme und des Berichtswesens verdeutlicht.

Das Risikocontrolling unterstützt dabei, Compliance-Risiken zu identifizieren, zu analysieren, zu steuern und zu überwachen. Eine integrierte Lösung von Risikocontrolling und Compliance-Management ist daher zu empfehlen, um Synergien nutzen zu können.

Anreizsysteme dienen aus der Controllingperspektive vorrangig dazu, das Verhalten der Mitarbeiter im Sinne der Erreichung der gesetzten Unternehmensziele zu beeinflussen und somit Wertschöpfung zu realisieren. Aus Sicht der Compliance stellen Anreizsysteme ein Instrument dar, um Non-Compliance zu verhindern. Finanzielle und nicht-finanzielle Anreize können dafür sorgen, dass sich Mitarbeiter stets regelkonform verhalten und dadurch finanzielle Risiken vermieden werden und die Reputation des Unternehmens kein Schaden nimmt. Eine enge Abstimmung der anreizseitigen Ziele und Maßnahmen ist also unabdingbar; dies bedingt das Zusammenwirken von Controlling und Compliance.

Das Berichtswesen wird vor allem zur Bereitstellung von Informationen zur Unternehmensführung genutzt. Diese Informationen stellen sich aus der Perspektive des Controllings vorrangig als Wertschöpfungswissen dar. Diese Informationen können aber häufig auch für die Sicherstellung der Einhaltung von Compliance im Unternehmen genutzt werden. Auch hier ist somit der wechselwirkungsbedingt erforderliche Abstimmungsbedarf zwischen Compliance und Controlling erkennbar.

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