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Eine Erhöhung der monetären Schwellenwerte ist beim PublG schon seit Jahrzehnten nicht an die Inflationsraten angepasst worden, weshalb immer mehr Nicht-Kapitalgesellschaften in die Berichterstattungspflicht rutschen. Eine Anpassung ist weitrerhin nicht angekündigt.

Abb. 3: Abschlusserstellung nach § 264 HGB/§ 264a HGB oder § 5 PublG?

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